Betrieb empfehlen, 15 % erhalten
Sie kennen einen Betrieb, dessen Website eine Auffrischung braucht? Empfehlen Sie MacksPages weiter. Sie bekommen 15 % der ersten Rechnung, der Betrieb bekommt ein Geschenk im Wert von 90 €.
So funktioniert es
- WeitersagenGeben Sie dem Betrieb meine Nummer oder den Link zu mackspages.de. Kontaktdaten geben Sie mir nicht weiter, der Betrieb meldet sich selbst.
- Ihren Namen nennenDer Betrieb sagt mir bei seiner ersten Nachricht, dass er von Ihnen kommt.
- Provision erhaltenIst die neue Website online und die Rechnung bezahlt, überweise ich Ihnen 15 % innerhalb von 14 Tagen.
Ein Rechenbeispiel
Beispiel: Entrümpelungsbetrieb
Neue Website890,00 €
Vier Ortsseiten zu je 90 €360,00 €
Preisrechner190,00 €
Weitere Leistungsseite150,00 €
Rechnung des Betriebs1.590,00 €
Ihre Provision, 15 %238,50 €
Dazu für den Betrieb geschenkt: Google-Profil aufwerten oder eine zusätzliche Ortsseite, im Wert von 90 €. Bei der Neuen Website allein wären es 133,50 € für Sie.
Das Geschenk für den Betrieb
Der Betrieb wählt, was ihm mehr bringt. Ich schaue mir sein Google-Profil vorher an und empfehle eins von beiden:
- Google-Profil aufwerten: Link auf die neue Seite, Leistungen und Beschreibung passend zur Website, Zusatzkategorien, Orte und Zeiten, aktuelle Fotos, ein eigener Bewertungslink mit QR-Karte für den Tresen oder das Auto.
- Eine zusätzliche Ortsseite: damit der Betrieb auch im nächsten Ort bei Google gefunden wird.
Im Angebot steht das Geschenk als eigene Zeile, mit dem, was konkret gemacht wird.
Die Bedingungen
- Gilt für Betriebe, die mit MacksPages noch keinen Kontakt hatten, also noch keinen Brief und keine Anfrage.
- Der Betrieb nennt Ihren Namen, bevor er sein Angebot bekommt.
- Die 15 % gelten für die erste Rechnung über einmalige Leistungen, gerechnet ohne Umsatzsteuer. Pflege und spätere Aufträge zählen nicht dazu.
- Ich überweise innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Betrieb vollständig bezahlt hat und seine Website online ist. Dafür brauche ich Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung.
- Wer den empfohlenen Betrieb führt oder dort arbeitet, kann ihn nicht selbst empfehlen.
- Empfehlen Sie öffentlich, zum Beispiel bei Facebook, schreiben Sie bitte dazu, dass Sie dafür eine Provision bekommen. Für Bewertungen gibt es keine Belohnung.
- Steuern: Für Privatpersonen ist die Provision eine sonstige Einkunft. Sie bleibt steuerfrei, solange alle solchen Einkünfte im Jahr zusammen unter 256 € liegen, darüber ist der ganze Betrag zu versteuern. Betriebe verbuchen die Provision als Einnahme. Das ist keine Steuerberatung.
- Ich kann das Programm für künftige Empfehlungen ändern. Was schon zugesagt ist, gilt.
Stand: 07.10.2026